Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich rein netto, zahlbar innert 30 Tagen ab Frankaturdatum, sofern nicht Voraus- oder Barzahlung vereinbart worden ist.
Zahlungsverzug
Nicht termingerechte Zahlung berechtigt die Südostschweiz Print ohne formelle Mahnung und Inverzugsetzung vom festgesetzten Zahlungstermin hinweg zur
Einforderung von Verzugszinsen.
MwSt. (Mehrwertsteuer)
Die Mehrwertsteuer ist in unseren Offertpreisen nicht enthalten.
Offerten
Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zu unserer Auftragsbestätigung. Angebote, die aufgrund ungenauer, unbekannter oder fehlender Unterlagen wie
Manus, Disketten, Vorlagen etc. erstellt werden, gelten als Richtpreisofferten und werden als solche bezeichnet.
Manuskripte
Schlecht geschriebene und unvollständige Manuskriptvorlagen sind durch den Auftraggeber zu bereinigen, andernfalls müsste die aufgewendete Zeit zusätzlich
verrechnet werden.
Daten
Bei gelieferten Daten des Kunden wird eine sach- und systemgerechte Aufarbeitung vorausgesetzt. Bei reinen Belichtungsaufträgen wird der Mehraufwand zur Bearbeitung nicht system- und programmgerechter Daten zusätzlich verrechnet. Für Verluste auf gelieferten Daten wird jede Haftung ausdrücklich wegbedungen. Wir empfehlen, uns immer Duplikate mit einem Ausdruck zuzustellen.
Korrekturabzüge
Der Auftraggeber erhält unberechnet zwei Korrekturabzüge auf gewöhnlichem Papier. Korrekturen und Fehler, die vom Besteller auf dem Korrekturabzug deutlich
angemerkt sind, werden zuverlässig berichtigt. Der Besteller ist aber gebeten, den Probedruck sorgfältig zu prüfen und als «Gut zum Druck» zu unterzeichnen. Für Fehler, die vom Auftraggeber übersehen worden sind, wird die Verantwortung abgelehnt.
Autorkorrekturen
Nachträgliche Textänderungen und Umstellungen im fertigen Satz sowie Änderungen der Schrift-Anordnung usw. werden nach der dazu benötigten Zeit besonders verrechnet. Für richtige Ausführung telefonisch übermittelter Aufträge oder Korrekturen wird keine Gewähr übernommen. Per Telefax übermittelte «Gut zum Druck» gelten als verbindlich.
Archivierung
Während fünf Tagen werden digitale Kundendaten kostenlos aufbewahrt. Falls eine längere Archivierungsdauer gewünscht wird, verrechnen wir eine Archivierungsgebühr von Fr. 100.– pro Jahr und Megabyte. Die Verlängerung erfolgt auf ausdrückliche Order des Kunden, und die Gebühr ist im Voraus zahlbar.
Das Urheber- oder Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der
Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Bestellte und von uns ausgearbeitete Entwürfe und Probedrucke werden in Rechnung gestellt, auch wenn kein Auftrag erfolgt. Künstlerische Entwürfe sind für den betreffenden Kunden reserviert, bleiben aber Eigentum der Druckerei und dürfen für andere Zwecke nur nach Vereinbarung weiter verwendet werden. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge: Die von einer Druckerei erstellten Arbeitsunterlagen
(fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der
Druckerei.
Mehraufwand
Vom Besteller oder dessen Beauftragten gegenüber dem Angebot verursachter Mehraufwand (z.B. Vorlagen- und Manuskriptbereinigung, Zusatzbearbeitung von
Daten, Wartezeiten durch zu spätes Erscheinen zum Druckabnahmetermin, Korrekturen der Farbführung an der Druckmaschine durch Kundenanweisung oder
Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Lieferung von Farbmuster[n] die nicht den branchenüblichen Standardwerten entsprechen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Druckabnahme
Massgebend für den Zeitpunkt einer eventuellen Druckabnahme ist der Terminplan des Druckers. Der Zeitpunkt kann auch auf ein Wochenende, in die Nacht oder auf einen Feiertag des Bestellers gelegt werden. Kann ein Kunde nicht zum Termin erscheinen, erfolgt die Abnahme nach bestem Wissen und Gewissen durch den Drucker selbst. Die dabei getroffenen Entscheide (z.B. bezüglich Gewichtung der Sujets etc.) können nicht als Mangel gelten.
Lieferzeit
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, «Gut zum Druck») vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei uns und enden mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt. Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so sind wir nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Streik, Aussperrung, Strommangel sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Versand
Verpackung und Transportwesen an eine Stelle in der Schweiz (Verträger, Auto, Post, Bahn) werden nicht besonders belastet. Sendungen nach auswärts gehen auf Gefahr des Bestellers. Allfällige Vorauslieferungen werden, soweit es sich um besondere Anfertigungen handelt, separat verrechnet. Für Transportverzögerungen oder Schäden an Material, verursacht durch Post, Bahn, Frachtdienst, lehnen wir jede Haftung ab.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen
zu Lasten des Bestellers.
Mehr- oder Minderlieferungen
bis zu 10% des bestellten Quantums, bei Anfertigung des Papiers bis 20 %, können nicht beanstandet werden. Die Fakturierung erfolgt der tatsächlich gelieferten
Anzahl entsprechend.
Papier
ist grundsätzlich von der Druckerei zu liefern; die Verrechnung erfolgt zum Tagespreis. Wird Papier oder anderes Material vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, erfolgt ein Zuschlag zur Abdeckung des Risikos. Für die Qualität und Verwendbarkeit des gelieferten Materials trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung.
Haftung
Dem Drucker übergebene Manuskripte, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.
Mängelrügen
Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzubringen, ansonst die Ware als genehmigt gilt. Kleine, durch die Fabrikation bedingte
Abweichungen in Farbe, Gewicht und Glätte des Papiers, des Kartons und Buchbindermaterials, wie auch in den Nuancen der Druckfarben gelten nicht als Mängel.
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Drucker durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Haftung für den Schaden aus Mängeln der Ware wird von uns nicht übernommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
für beide Teile ist Chur.